Sie interessieren sich für eine Habilitation an unserer Fakultät? – Darüber freuen wir uns und stellen Ihnen hier eine Handreichung (Stand 5/2024) der Fakultät bereit. Diese beschreibt den Prozess und die formalen Randbedingungen unter der Habilitationsordnung der Universität Stuttgart von 2006. Zudem sind darin aus der Habilitation ggf. entstehende Gremienmitgliedschaften, Rechte und Pflichten sowie die Randbedingungen für eine Außerplanmäßige Professur erläutert.
Die Ankündigung der Habilitationsabsicht sowie das Habilitationsgesuch werden im nur bei Bedarf tagenden Habilitationsausschuss der Fakultät behandelt. In der Regel finden die Sitzungen dann am gleichen Tag wie die Sitzungen des Großen Fakultätsrates und des Promotionsausschusses statt (jeweils eine Sitzung im Januar, April, Mai, Juni, Oktober, November, Dezember). Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen mindestens zwei Wochen vor der Sitzung im Fakultätsbüro ein.
Ihre Ansprechperson
Min Zhang
M. A.Fakultätssekretärin