Promotion

Ihr Weg zur Promotion an der Fakultät 2: Bau- und Umweltingenieurwissenschaften

Sie interessieren sich für eine Promotion an unserer Fakultät? – Darüber freuen wir uns und stellen Ihnen hier Informationen zum Prozess und zu den formalen Randbedingungen unter der Promotionsordnung von 2019 bereit. Handreichungen zu den Promotionsordnungen von 2016 und 2011 halten wir ebenfalls noch vor.

Allgemeine Informationen zum Promotionsverfahren, die Promotionsordnungen der Universität Stuttgart, Stipendien und Fördermöglichkeiten, etc. finden Sie auf den Webseiten der Graduiertenakademie der Universität Stuttgart GRADUS. Wir empfehlen Ihnen, die GRADUS Webseite mit fünf Schritten zur Promotion zuerst zu lesen!

An unserer Fakultät gibt es derzeit zwei Wege zur Promotion,

  • über eine individuelle Betreuung durch eine Hauptbetreuerin bzw. einen Hauptbetreuer aus der Fakultät oder
  • im Rahmen des internationalen Doktorandenprogramms "EnvironmentWater (ENWAT)", welches Promotionen aus dem Bereich Wasser und Umwelt bündelt, oder eines strukturierten Doktorandenprogrammes, in dem Sie in einen Forschungsverbund eingebunden werden; an unserer Fakultät sind dies derzeit:

Schritte zur Promotion - fakultätsspezifische Regelungen und Ergänzungen

Bitte informieren Sie sich hier, wenn Sie

  • einen ausländischem Hochschulabschluss erlangt haben (siehe Folgeabschnitt 1.), oder
  • ein Studienfach studiert haben, das nicht einem der Studiengänge der Fakultät 2 entspricht (siehe Folgeabschnitt 2.)
1. Annahme mit einem ausländischen Abschluss

Sie beantragen ebenfalls die Annahme als Doktorandin oder Doktorand inklusive eines Antrags auf Feststellung der formellen Gleichwertigkeit bei GRADUS. GRADUS prüft zunächst die formelle Gleichwertigkeit. Diese Prüfung erfordert zusätzlich Zeit (ca. ein bis zwei Wochen). Liegt die Bestätigung der formellen Gleichwertigkeit vor, leitet GRADUS die Antragsunterlagen an das Fakultätsbüro weiter. Der Antrag auf Annahme kann durch den Promotionsausschuss unter dem Vorbehalt angenommen werden, dass Auflagen für die materiellen Gleichwertigkeit erfüllt werden müssen. Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer muss dafür beim Promotionsausschuss einen Antrag auf Anerkennung der (materiellen) Gleichwertigkeit ihres Hochschulabschlusses stellen, ggf. mit einem Vorschlag für die zu erfüllenden Auflagen.

2. Annahme ohne Studienfach der Fakultät

Die Annahme als Doktorandin/Doktorand kann ggf. unter dem Vorbehalt erfolgen, dass noch die Anerkennung von vertieften Kenntnissen erfolgen muss. Dann beantragt Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer diese Anerkennung beim Promotionsausschuss und schlägt Maßnahmen für die Anerkennungsprüfung vor (bspw. die Teilnahme an bestimmten Lehrveranstaltungen). Die für das individuelle Qualifizierungsprogramm vereinbarten Leistungen sind unabhängig von der Anerkennungsprüfung zu erbringen.

Erfahren Sie mehr über die Registrierung, Antragstellung und Einschreibung der Promotion:

Individuelles Qualifizierungsprogramm

Für die Antragstellung „Antrag auf Annahme als Doktorandin/Doktorand“ müssen Sie eine Promotionsvereinbarung mit Ihrer Betreuerin oder ihrem Betreuer abgeschlossen haben. Diese enthält Ihr individuelles Qualifizierungsprogramm. Bitte beachten Sie bei der Bestimmung der Leistungen den Fakultätskatalog. Insbesondere für Kurse zu Schlüsselqualifikationen (bspw. Management-Kompetenzen) können Sie das entsprechende Angebot von GRADUS nutzen.

Promotionsausschuss

Der Promotionsausschuss entscheidet über ihren Annahmeantrag. Er tagt in der Regel vor dem Großen Fakultätsrat (jeweils eine Sitzung im Januar, April, Mai, Juni, Oktober, November, Dezember). In der vorlesungsfreien Zeit finden keine Sitzungen statt. In dringenden Fällen (bspw. bei Visumsvergabe oder Stipendienanträgen) entscheidet der Promotionausschuss im Umlaufverfahren über einen Antrag auf Annahme .

An der Fakultät 2 ist eine kumulative Dissertation prinzipiell möglich. Die Fakultät hat dazu eine Richtlinie beschlossen, die aktuell überarbeitet wird, und stellt zusätzlich eine Handreichung zur Verfügung.

Bitte verwenden Sie die Fakultäts-Vorlage für das Titelblatt der Dissertation an der Fakultät 2 ohne Datum der mündlichen Prüfung. Sie reichen x Exemplare ihre Dissertation und ihrem Lebenslauf in Papierform (2-seitig gedruckt und gebunden) und eine elektronische Version beim Fakultätsbüro ein (x = Anzahl Gutachten + 1). In der Papierform muss außerdem die Bestätigung der Selbstständigkeit enthalten sein, Dies stellt zugleich den Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung dar.

Bitte beachten Sie die folgenden Beschlüsse des Promotionsausschusses der Fakultät 2:

  • Die Dissertation sollte nicht mehr als 150 Seiten umfassen.
  • Jeder Dissertation ist sowohl eine deutsch- als auch eine englischsprachige Zusammenfassung mit einem Umfang von jeweils zwei bis vier Seiten beizufügen.
  • Soll die Dissertation in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch abgefasst werden, so entscheidet der Promotionsausschuss darüber im Einzelfall.

Die Betreuerin oder der Betreuer schreibt an den Promotionsausschuss

  • Bestätigung Annahmereife der Dissertation
  • Vorschläge Mitberichterinnen oder Mitberichter (u.a. für die Gutachten über die Dissertationen)
  • Ggf. Bestätigung Erfüllung von Auflagen (siehe Voraussetzung für eine Promotion)

Unabhängig von der Teilnahme an einem strukturierten Promotionsprogramm soll die Endversion der Promotionsvereinbarung inklusive individuellem Qualifizierungsprogramm dem Schreiben beigelegt werden. Für eine Behandlung im Promotionsausschuss sollte das Schreiben spätestens eine Woche vor dem Termin der Sitzung des Promotionsausschusses im Fakultätsbüro eingehen.

Bestellung der Mitberichterinnen und Mitberichter

In einer Sitzung des Promotionsausschusses stellt die Betreuerin bzw. der Betreuer das Promotionsvorhaben vor. Der Promotionsausschuss lässt die Doktorandin oder den Doktoranden zur Prüfung zu und bestellt einen Prüfungsausschuss für dieses Promotionsvorhaben (Vorsitz, Hauptbericht (von Betreuerin/Betreuer) und einen oder mehrere Mitberichte). Das Fakultätsbüro verschickt die Dissertationen an die Mitberichterinnen oder Mitberichter und organisiert das fakultätsinterne Umlaufverfahren. Diese Schritte dauern mehrere Wochen bis teilweise Monate.

Vortrag und Mündliche Promotionsprüfung

Nach Abschluss des Umlaufverfahrens können Sie mit den Mitgliedern Ihres Prüfungsausschusses einen Termin für die Doktorprüfung vereinbaren (wenn ihre Arbeit zur Annahme empfohlen wurde) und für diesen Termin einen Raum / Räume für den Vortrag und die anschließende Prüfung reservieren. Bitte teilen Sie diese Daten sowie ggf. Daten zur Anreise der Mitberichterinnen oder Mitberichter dem Fakultätsbüro schriftlich mit.
Der Vortrag über die Dissertation unmittelbar vor der mündlichen Doktorprüfung soll 30 bis maximal 45 Minuten dauern.

Veröffentlichung der Dissertation

Änderungsvorgaben aus dem Umlaufverfahren, den Gutachten etc. sind bis zur Drucklegung der Dissertation zu erfüllen. Sie übergeben innerhalb eines Jahres nach der Doktorprüfung ein Exemplar Ihrer Dissertation Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer (d.h. der Hauptberichterin oder dem Hauptberichter). Das Titelblatt der Dissertation muss sich an die Fakultäts-Vorlage halten.

Die Betreuerin oder der Betreuer prüft die Richtigkeit und gibt Ihnen die Dissertation zum Druck frei. Die Universitätsbibliothek informiert Sie auf ihrer Website, welche äußere Form die Dissertation haben muss, welche Möglichkeiten der Veröffentlichung es gibt und wie viel Pflichtexemplare Sie abgeben müssen.

Mit der Aushändigung der Doktorurkunde durch das Fakultätsbüro ist das Promotionsverfahren beendet. Jetzt dürfen Sie den Doktorgrad führen – Herzlichen Glückwunsch!

Die Doktorurkunden (oder eine Kopie, falls Sie die Urkunde früher brauchen) werden außerdem einmal im Jahr im Rahmen der Fakultäts-Abschlussfeier durch die Dekanin oder den Dekan überreicht. Diese Feier findet in der Regel im Juli statt.

Einsicht in die Promotionsakte einschließlich der Gutachten können Sie in schriftlicher Form innerhalb eines Jahres beim Promotionsausschuss beantragen. Der Promotionsausschuss legt dann Ort und Zeit der Akteneinsicht fest.

Ihre Ansprechperson

Min Zhang

M. A.

Fakultätssekretärin

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