Neue Prüfungsordnung 2017 für alle B.Sc. der Fakultät

21. Oktober 2017 /

betrifft Bau, IuI, UMW, VIng

Zum 1. Oktober 2017 trat die neue Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für die Bachelorstudiengänge der Fakultät 2 - Bauingenieurwesen, Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft, Umweltschutztechnik und Verkehrsingenieurwesen - in Kraft.

Studierende, die bereits vor diesem Zeitpunkt im jeweiligen Bachelorstudiengang eingeschrieben waren, können auf schriftlichen und unwiderruflichen Antrag beim Prüfungsamt in diese Neufassung der Prüfungsordnung wechseln. Der Antrag ist bis zum 31. März 2018 zu stellen.

Die wichtigsten Änderungen der neuen PO 2017 im Vergleich zur alten PO finden Sie in verkürzter Form hier:

§ 5 Studien- und Prüfungsausbau

(3) In bis zu 2 Fällen kann ein noch nicht bestandenes Wahlpflicht- oder Wahlmodul durch Erklärung gegenüber dem Prüfungsamt gewechselt werden. Damit entfällt auch die Verpflichtung im bisherigen Wahlmodul an weiteren Wiederholungsprüfungen teilzunehmen. (…)

§ 20 Wiederholung von Prüfungsleistungen

(4) Wird eine schriftliche Wiederholungsprüfung, die Bestandteil der Orientierungsprüfung ist, oder eine zweite Wiederholung einer schriftlichen Prüfung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, so erfolgt in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang eine mündliche Fortsetzung der Wiederholungsprüfung von etwa 20-30 Minuten Dauer. Dies gilt nicht in den Fällen des § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4, § 20 Abs. 5 Satz 2 sowie § 21 Abs. 4. (…)

Eine mündliche Fortsetzung kann maximal fünfmal genutzt werden: Zweimal bei den Orientierungsprüfungen und dreimal bei einer zweiten Wiederholungsprüfung. Bei allen anderen Wiederholungsprüfungen gibt es keine mündliche Fortsetzung mehr.

(5) Wiederholungsprüfungen sind innerhalb von zwei Semestern abzulegen. (…)

Die Vorlesung im nächsten Jahr kann nochmal gehört werden oder auch dem Auslandsemester steht damit nichts mehr im Wege.

§ 29 Bildung der Gesamtnote und Zeugnis

(1) (…) Wählen Studierende in den Wahlbereichen Module aus, die in Kombination einschließlich der Bachelorarbeit mehr als 180 ECTS-Credits ergeben, darf eine Gesamtpunktzahl von 186 nicht überschritten werden. (…)

Bis zu sechs ECTS-Credits können zusätzlich in die Note des Bachlorzeugnisses einfließen.

Neue PO 2017 für alle B.Sc. der Fakultät in den Uni-Bekanntmachungen

Kontakt Zentraler Studiengangsmanager Dipl.-Ing. Hartmut Kuhnke, M.Sc., +49 711 685-64630
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