Bitte beachten Sie, dass der Landesgesetzgeber alle baden-württembergischen Hochschulen gezwungen hat, bei Neueinschreibungen ab dem Wintersemester 2017/2018 von Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern in der Regel zusätzliche (über den Semesterbeitrag von unter 200 € aus Studierendenwerks- und stuvus-Beitrag, Verwaltungskosten und Studierendenfahrkarte hinausgehende) Studiengebühren in Höhe von 1.500 € je Semester zu erheben. Bitte schauen Sie für Details unter dem unten genannten Link.
Da die genauen Regelungen naach wie vor unklar sind, könnte dies nach einem eventuellen Brexit auch alle Bürgerinnen und Bürger des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland betreffen.
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