Nutzungsordnung für Rechnerpools beschlossen

19. Mai 2016 / Ulrich Rentschler

Die Fakultät stellt ihren Studierenden für die Niutzung im Rahmen der Lehre zwei mit Computern ausgestattete Räume im Pfaffenwaldring 7 (-0.009 mit 32 und 1.153 mit 25 Rechnern und teilweise Spezialsoftware) zur Verfügung. Da es hier in der jüngsten Vergangenheit erneut zu (physischem und anderem) Vandalismus gekommen ist, hat das Dekanat nun einen restriktiveren Zugang (nur mit Antrag - siehe Downloadlink unten -, bei nachgewiesenem Bedarf und dessen Bestätigung durch ein Institut der Fakultät) sowie eine Nutzungordnung (siehe Downloadlink unten) beschlossen.

Kurz zusammengefasst:
  • Antrag mit Institutsbestätigung für Erteilung der Nutzungsberchtigung nötig
  • Anmeldung am Rechner nur möglich, wenn Nutzungsberechtigung eingerichtet wurde (inkl. ECUS-basiertem Raumzugang)
  • Zeitliche Befristung der Nutzungsberechtigung (in der Regel bis Beginn Vorlesungszeitraum Folgesemester, Abgabetermin Abschlussarbeit oder Ende Hiwivertrag)
  • Poolräume sind Still-/Rechnerarbeitsräume und daher nicht für Gespräche, Gruppenlernen, Essen&Trinken oder sonstige Aktivitäten (privates Surfen, ...) gedacht
  • Einrichtung und Geräte nicht verändern (Kabel, Software, etc.)
  • Sanktionen bei Nichtbeachtung der Nutzungsordnung möglich
  • kein Zutritt über Schlüssel mehr

Nutzungsordnung Computerpools Fakultät 2, Stand 5/2016

Kontakt Dr.-Ing. Sabine Manthey, 66166
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