Master-Prüfungsordnung geändert

21. September 2017 / Ulrich Rentschler

neu: USL-V bei Verkehrssicherung bzw. Statistik&Optimierung

Zum 1. Oktober 2017 tritt die 1. Änderungssatzung der gemeinsamen Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Bau/IuI/UMW/VIng 2015 der Fakultät 2 in Kraft (hier herunterladbar).

Die einzigen Änderungen:

  • für Bauingenieurwesen: Aufnahme einer USL-V (unbenoteten Studienleistung als Prüfungsvorleistung) für das Wahlpflichtmodul "Statistik und Optimierung"
  • für Verkehrsingenieurwesen: Aufnahme einer USL-V für das Pflichtmodul "Verkehrssicherung"

Diese Änderung gilt für alle Studierenden ab dem 1. Oktober 2017 - mit einer Ausnahme: Studierende die bereits vor diesem Termin zu Prüfungen in einem der beiden geänderten Module zugelassen wurden oder diese gar abgelegt haben können das jeweilige Modul nach der bisher gültigen Prüfungsordnung abschließen (müssen also nicht die USL-V nacharbeiten, um an der nächsten Prüfung teilnehmen zu dürfen).

Wortlaut 1. ÄndSatzung zur gemeinsamen Master-PO F02 auf der Bekanntmachungs-Seite

Kontakt Dipl.-Kfm. (t.o.) Ulrich Rentschler, Studiengangsmanager Verkehrsingenieurwesen, Pfaffenwaldring 7, Zi 2.129, sm-ving [ät] f02.uni-stuttgart.de
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