Promotion und Habilitation an der Fakultät 2
An unserer Fakultät gibt es derzeit zwei Wege zur Promotion,
- entweder über eine individuelle Betreuung durch einen Hauptberichter (Professor) aus unserem Lehrkörper (siehe Liste der Institute) oder
- im Rahmen des internationalen Doktorandenprogramms "EnvironmentWater (ENWAT)", welches Absolventen aus dem Bereich Wasser und Umwelt offen steht.
Die Formalitäten einer Promotion (wie Zulassungsvoraussetzungen, ...) sind auf der Seite "Die Promotion und die Zulassung zur Promotion an der Universität Stuttgart" beschrieben (mit englischer Zusammenfassung). Die Grundlage bildet die aktuelle Promotionsordnung der Universität Stuttgart (Stand 2011). Zusätzlich hat der Promotionsausschuss der Fakultät 2 weitere Empfehlungen für die Promotion an der Fakultät formuliert.
Der Ablauf des Promotionsverfahrens an der Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwissenschaften ist in einem kurzen Leitfaden zusammengefasst. Diesem ist u.a. zu entnehmen, wann sich der Promotionsausschuss der Fakultät mit welchen Anträgen etc. befasst. Der Promotionsausschuss tagt dreimal im Sommer- und viermal im Wintersemester mittwochs um 14 Uhr (jeweils vor der Sitzung des Großen Fakultätsrates). Die Unterlagen sollten vom Hauptberichter mindestens eine Woche vor der Sitzung im Dekanat eingereicht werden.
Die formellen Grundlagen für eine Habilitation an der Fakultät sind in der Habilitationsordnung der Unverstität Stuttgart beschrieben. Das Habilitationsgesuch wird ebenfalls im Promotionsausschuss behandelt und sollte rechtzeitig vorher im Dekanat eingereicht werden.
Ansprechpartnerin im Dekanat
| Min Zhang, M.A. |
|
| Telefon | +49-(0)711-685 66234 |
| Fax | +49-(0)711-685 66235 |
| Zimmer | 2.128 |
| email: | dekanat @ f02.uni-stuttgart.de |
